Der Mietpreis des Nichtraucherhauses mit einer maximalen Belegung von

4 Personen

 

beträgt mit Ausnahme der Weihnachtsferien (siehe unten) für bis zu 2 Personen 110 € je Übernachtung bei einer M i n d e s t m i e t d a u e r  von 3 Nächten. Für die 3. bzw. 4. Person ab Vollendung des 12. Lebensjahres werden 15 Euro pro Übernachtung berechnet. Kinder unter 12 Jahren übernachten kostenlos.

 

Der Mietpreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer, Strom-, Wasser- und Heizkosten.

 

Darüber hinaus ist das Holz für einen Saunabesuch pro Woche bzw. Wochenende im Preis enthalten.

Weitere Saunalust und -laune sollte mit Holz aus den Supermärkten  (REWE (in Usseln), Holzbriketts) befriedigt werden.

 

Für die Endreinigung werden die tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten des Dienstleisters in Höhe von 100 € (incl. Mwst.) berechnet.

 

Zudem wird die Kurtaxe von 2€ Pro Person und Tag ab Vollendung des 14. Lebensjahres erhoben.

 

Handtücher und Bettbezüge sind von den Mietern mitzubringen. Bettbezüge können aber zum Preis von 10 € (pro Person und Aufenthalt) gestellt werden. Ab einer Anmietungsdauer von 7 Tagen ist die Bettwäsche im Preis enthalten.

 

Zum Mietpreis wird eine Kaution von 300 erhoben.

 

 

25% des Mietpreises, mindestens aber 100 €, werden unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung fällig, der Rest 30 Tage vor Urlaubsantritt.

 

WEIHNACHTSFERIEN: vom 12. DEZEMBER 2024 -12. JANUAR 2025 gilt eine Mindestmietdauer von 5 Übernachtungen und ein Übernachtungspreis von 135 Euro.

 

Haustiere sind nicht gestattet.

 

Näheres, auch zu den Reiserücktrittsregelungen, wird in den allgemeinen Mietbedingungen, die auch Bestandteil des Mietvertrages sind, erklärt.

 

 

 

Allgemeine Mietbedingungen

 

 

 

 

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der als Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.

 

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die Kurtaxe und Endreinigung werden gesondert berechnet.

 

3. Kaution

Der Mieter zahlt dem Vermieter eine Sicherheit für  überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von aber 300 EURO. Die wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung  des Mietverhältnisses auf das Konto des Mieters erstattet.

 

4. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, wird um vorherige Benachrichtigung gebeten.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen. Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.

 

5. Rücktritt der Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

 

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgender Höhe zu leisten:

 

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:                               20 %

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit:                               50 %

 Danach und bei Nichterscheinen                                                            80 %

 

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

 

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung  des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

 

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

 

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

 

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmungen etc.).

 

9. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform